Harzturmordnung

1. Der Aufenthalt auf dem Harzturm und die Benutzung der Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

2. Den Anordnungen der Harzturm-Mitarbeiter ist Folge zu leisten. Bei Unfällen sind die Harzturm-Mitarbeiter unverzüglich zu benachrichtigen.

3. Der Skywalk darf ausschließlich mit den Schutzfilzpantoffeln betreten werden. Bei der Rutsche „Rasantia“ ist eine Körpergröße von mindestens 1,30 m sowie die Nutzung der Rutschmatten vorgeschrieben und Bedingung. Sonstige ggf. von den Harzturm-Mitarbeitern zur Verfügung gestellte Schutzmaterialien sind unbedingt zu verwenden.

4. Das Hinunterwerfen von Gegenständen jeglicher Art ist strengstens untersagt.

5. Das Rauchen ist im gesamten Harzturm strikt verboten. Die feuerpolizeilichen Vorschriften sind einzuhalten.

6. Hunde sind stets an der kurzen Leine zu führen und fortwährend von einer volljährigen Person zu beaufsichtigen. Auf andere Besucher ist Rücksicht zu nehmen. Gefährliche Hunde im Sinne von § 7 des Gesetzes über das Halten von Hunden (§7 NHundG) haben keinen Zutritt zum Harzturm.

7. Es sind ausschließlich die für Besucher ausgewiesenen Wege zu verwenden. Sicherheitsabsperrungen, Geländer oder Zaune dürfen nicht überwunden werden.

8. Das Mitführen von Waffen im Sinne des WaffenG oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

9. Mutwilliges Lärmen und der lautstarke Betrieb von Geräten (Audio, Video) ist untersagt, wie auch das Verwenden von Drohnen o.ä.

10. Das Benutzen und/oder Mitführen von Fahrrädern, Lauf- oder Dreirädern, Rollern, Skateboards, Scootern, Rollschuhen, Schlitten etc. ist verboten.

11. Das Mitführen von Fahrrad- oder Motorradhelmen, Rucksäcken, Wanderstöcken oder ähnlich sperrigen Dingen ist verboten. Es besteht grundsätzlich, d.h. nach Verfügbarkeit, die Möglichkeit, solche Gegenstände während des Aufenthalts kostenlos in den im Antrittsgebäude vorhandenen Schließfächern zu verwahren.

12. Es ist angemessene und witterungsentsprechende Bekleidung bzw. Schuhwerk zu tragen.

13. Das Anbieten, Inverkehrbringen und Bewerben von Dienstleistungen oder Waren ohne unsere ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung ist verboten.

14. Der gesamte Harzturm inkl. Eingangsgebäude ist videoüberwacht. Die Überwachung dient der Sicherheit der Besucher und der Harzturm-Mitarbeiter sowie dem Schutz der Anlagen und Einrichtungen.

15. Foto- und Filmaufnahmen sind nur für private Zwecke gestattet und nur sofern andere Besucher nicht beeinträchtigt oder gestört werden.

16. Die Benutzung von Körper-Kameras ist in der Rutsche „Rasantia“ nicht gestattet.

17. Bei dem Verdacht auf Missachtung der Verhaltensregeln für Foto- und Filmaufnahmen sind unsere Harzturm-Mitarbeiter berechtigt, Foto- und Filmaufnahmen einzusehen und die Löschung solcher Foto- und Filmaufnahmen zu verlangen, die unter Verstoß gegen die Verhaltensregeln angefertigt wurden.

18. In der Rutsche „Rasantia“ werden automatisch Bilder von den Rutschenden gemacht, die dem Rutschenden zum Kauf in Form einer Darstellung auf Bildschirmen am Ausgang angeboten werden. Eine Kaufverpflichtung besteht nicht. Die Bilder werden täglich unwiderruflich gelöscht und es erfolgt keine anderweitige Verwendung.

19. Jugendliche und Kinder unter 18 Jahren sind sorgfältig zu beaufsichtigen. Kinder unter 14 Jahren müssen auf dem Harzturm von einem aufsichtspflichtigen Erwachsenen begleitet werden.

20. Personen, die gegen die Turmordnung verstoßen, sich den Anweisungen unserer Harzturm-Mitarbeiter widersetzen oder ohne gültiges Ticket im Harzturm angetroffen werden, werden des Harzturms verwiesen.